Kreuzfahrtanwalt.de

Man hat als Kunde auch Rechte. Und wenn die bezahlte Leistung stark von der Lieferung abweicht, hat man durchaus das Recht eine Erstattung zu verlangen und zu erhalten.

Hallo liebe Kreuzfahrt-Freunde,
ich bin’s: Euer Peter und ich möchte Euch heute von unserer Überführungstour der AIDA Perla von Hamburg auf die den Kanaren berichten.

Die ursprüngliche Reise, die wir gebucht haben, sollte von Hamburg nach Cherbourg, Le Havre, A Coruña, Vigo, Lissabon, Fuerteventura, Gran Canaria = 9 Tage + 7 Häfen.

Bedauerlicherweise hat uns die AIDA Reederei vor Abfahrt der Reise darüber informiert, dass die Häfen Cherbourg und Le Havre und Lissabon ersatzlos gestrichen wurden.
Drei Häfen weniger + zwei Länder weniger…
Warum? Wieso? Weshalb? Das geht den Passagier offensichtlich nichts an. Eine Begründung gab es nicht und eine Nachfrage von mir an AIDA per E-Mail wurde nicht beantwortet.

An Bord so in Höhe der White Cliffs of Dover wurde uns mitgeteilt, dass auch der Hafen Fuerteventura gestrichen sei. Das war für uns extrem bedauerlich, weil wir einen Tag vor dem Ziel Gran Canaria auf Fuerteventura aussteigen und unsere Reise beenden wollten, weil wir dort  Freunde haben die dort wohnen. Und das war auch der eigentliche Sinn und das Ziel der Reise.

Bei der Rezeption vorgesprochen war man nicht so freundlich und eine junge blonde Dame sagte mir: „ob ich denn nicht wüsste, dass auf den Kanaren Sturm herrsche und im Hafen von Fuerteventura hoher Wellengang herrsche.“ Als ich das verneinte und daraufhin wies, dass das ja noch ein paar Tage hin seien verwies Sie mich recht patzig an ihre Chefin.

Die Chefin erklärte mir, dass der Hafen Fuerteventura definitiv nicht angelaufen wird und die Reederei sich jederzeit das Recht vorbehalte, Häfen zu streichen oder zu ändern. Da stände auch so in den AGBs.

Auf meine Erwiderung, dass man, wenn man in Hamburg einsteigt und nach Gran Canaria will, demnach letztendlich auch in Oslo landen kann, konnte sie nur gequält lächeln.

Zwei Häfen vorab gestrichen und unseren eigentlichen Zielhafen nicht angelaufen, dass möchte ich nicht einfach so hinnehmen.

Wir wollen Geld zurück!

Und weil wir eine Rechtsschutzversicherung haben, die all die Jahre nutzlos bezahlt wurde, habe ich mich an kreuzfahrtanwalt.de gewandt.

Habe dem Anwalt Herrn Dr. Hoffmann unsere Situation geschildert und er hat mir prompt geantwortet und natürlich eine Mandatsbescheinigung zu gemailt.

Herr Dr. Hoffmann hat uns dann seine Sicht der Dinge erläutert. Selbstverständlich kann die Reederei NICHT machen was sie will.
A) Wenn der Veranstalter VOR Antritt wesentliche Änderungen der Reise ankündigt hat man jederzeit ein Rücktrittsrecht
B) Wenn der Veranstalter WÄHREND der Reise Änderungen ankündigt, hat man sehr wohl das Recht auf Schadenersatz. Der Veranstalter hat das Produkt wie bestellt zu liefern. Ausnahmen sind lediglich nachweislich schlechtes Wetter, Krieg, Unruhen und schwere Schäden am Schiff.
Er beziffert unseren Schaden auf ca. 1.200,- €.
Dann man ran!

Wir haben das Mandat am 30.10.2023 erteilt.

Am 21.01.2024 erhielten wir folgenden Bescheid:

Für Ihren konkreten Fall kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Eingangs ist zum Vorschlag seitens AIDA anzumerken, dass bereits an Bord eine Teilkompensation erfolgt ist. Nach Auskunft von AIDA wurde das Bordguthaben i.H.v. 200,00 € durch Sie in Anspruch genommen. Bitte teilen Sie mir mit, falls dies nicht zutreffend ist. Der diesbezüglich erhaltene wirtschaftliche Vorteil muss also Ihrerseits gedanklich noch hinzugerechnet werden.

Zusätzlich hierzu ist AIDA in Ihrem Fall bereit, folgendes Angebot zur Güte zu unterbreiten: AIDA würde Ihnen entweder einen Gutschein i.H.v. 548,00 € anbieten.

Der AIDA Urlaubsgutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellung; er ist weder auszahlbar noch übertragbar. Eingelöst werden kann der Gutschein bei einer nächsten Reise, bei welcher AIDA Reiseveranstalter ist; die Einlösung kann auf alle bei AIDA offenen Forderungen erfolgen, also Neubuchungen, aber auch Restzahlungen bei bereits gebuchten Kreuzfahrten. Im Falle der Gutscheinsvariante erhalten Sie einen Guthabenscode der Gutschein kann sodann nach einem Login im Urlaubsportal selbst eingelöst werden. Hierbei können Sie entscheiden, ob der Wert des Gutscheins zur Verrechnung auf den Reisepreis oder beispielsweise als Bordguthaben zum Einsatz kommen soll. 

Alternativ zu diesem Gutschein erklärt sich Aida im Vergleichsweg bereit, eine Barzahlung in Höhe von 398,00 € auf Ihr Bankkonto zu leisten.

In Ihrem Fall bestand ja die Besonderheit, dass Ihnen aufgrund der Routenänderung Aufwendungen (Auslagen in Höhe von 125,73 €) entstanden sind. Ich war naturgemäß bemüht, diese ebenfalls mit einzubeziehen. Aida lehnt demgegenüber einen Aufwendungsersatz ab, nachdem dieser – was der herrschenden Rechtsprechung entspricht – ein Verschulden des Veranstalters voraussetzt. Zudem weist Aida darauf hin, das mit den angebotenen Beträgen „alle Umstände“, die den Gästen durch die Routenänderung entstanden sind, „kompensiert“ werden sollen.

Hiervon abgesehen entspricht der Barbetrag – unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Kompensation – 1,8 Tagesreisepreisen (3 geänderte Häfen * Faktor 0,6 des jeweiligen Tagesreisepreises). Der Gutschein entspricht rund 2,25 Tagesreisepreisen (ebenfalls unter Berücksichtigung des bereits gewährten Bordguthabens). Wirtschaftlich sind die Gutscheine, so man wieder reisen möchte, sicherlich sinnvoll, denn hierdurch entsteht der maximale wirtschaftliche Vorteil. Umgekehrt besteht bei der Barzahlungsvariante eine größere Flexibilität, vor allem dann, wenn Gruppenreisen vorlagen. 

Unsere Entscheidung:

Sehr geehrter RA Hoffmann,

  • ich habe 1.599,-€ p.P. bezahlt
  • und 100,-€ p.P. Bordguthaben für 2 ausgefallene Häfen bekommen
  • und bekomme nun 548/2=274,-€ Gutschein p.P.
  • weil ich nicht mal da angekommen bin, wo ich hin wollte
  • = 1.225,-€ 
  • + 62,87 € p.P. für Taxi und Fähre
  • +150,-€/2=75,-€ p.P. SB Rechtsschutz  
  • = 1.392,87 €
  • abzgl. 1.599,-€
  • = 206,13 € Schadenersatz p.P.
  • = 13%
  • Das ist SEHR dürftig.

Trotzdem stimme ich dem Gutschein über 548,-€ zu, denn mehr ist wohl nicht drin. Bitte teilen Sie meinen Beschluss der AIDA-Reederei mit und beenden Sie das Verfahren. Dankeschön.

Wir haben das Bordguthaben angenommen und es wurde 3 Tage später auf AIDA.de auf unserem Bordkonto gut geschrieben.

Fazit: Von dem Geld gehen wir 3 mal schön im Rossini Restaurant essen. Wir bleiben AIDA treu!

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